Ernährungsmedizinische Beratung
Einige Beratungsschwerpunkte
- Gewichtsmanagement
- Ernährung bei onkologischen Erkrankungen
- Ernährung bei geriatrischen Klienten (> 65 Jahre)
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten und -intoleranzen (u.a. Fruktosemalabsorption, Laktoseintoleranz)
- Verdauungsprobleme
- Ernährung bei chronisch entzündlichen Erkrankungen (z.B. Rheuma)
- Ernährung bei Stoffwechselerkrankungen (u.a. Diabetes mellitus Typ II, Bluthochdruck, erhöhte Harnsäure, etc.)
Was brauchen Sie für die Beratung?
Je nachdem was Ihr Anliegen ist, kann es notwendig sein, medizinische Unterlagen mitzubringen, damit ich Ihre Ernährungsberatung im vollen Umfang auf Ihre persönlichen Bedürfnisse (und die Ihres Körpers) abstimmen kann.
· Bei Erkrankung: Ärztliche Überweisung oder Abklärung
· Labordiagnostischer Blutbefund, wenn vorhanden
· Medizinische Befunde über Erkrankungen
· Testergebnisse bei Intoleranzen
Das Erstgespräch
Im Erstgespräch werden Wünsche und Ziele definiert, Ernährungsgewohnheiten erfragt, Erkrankungen und Medikamente, sportliche Aktivitäten usw.
Sollte Ihr Besuch einen medizinischen Grund haben, ist eine Überweisung Ihres behandelnden Arztes erforderlich.
Um die Beratungszeit beim ersten Kennenlernen voll ausschöpfen zu können, ist es hilfreich, den Anamnesebogen bereits ausgefüllt zum Termin mitzubringen.
Anamnesebogen ( Bitte Vorausfüllen )
Ernährungsprotokoll
Sollte ein Ernährungsprotokoll für die Ernährungstherapie erforderlich sein, führen Sie für die nächsten 7-14 Tage ein Ernährungsprotokoll und bringen es zum nächsten Beratungsgespräch mit.
Kleingedrucktes
Zahlungsart
Bar oder per Überweisung nach Erhalt der Rechnung
Fahrtkosten
Preise exkl. Fahrtkosten
Absage
Können Sie den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie bitte rechtzeitig ab. Bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine Absage oder Verschiebung kostenfrei. Bei Nichterscheinen oder nicht rechtzeitiger Absage muss der versäumte Termin in Rechnung gestellt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Rückerstattung des Honorars bei ernährungsmedizinischer Beratung
Grundsätzlich wird eine ernährungsmedizinische Therapie und Beratung von den gesetzlichen Krankenkassen in Österreich nicht rückerstattet.
Bei privater Zusatzversicherung mit inkludiertem ambulantem Tarif, übernimmt die Versicherung in den meisten Fällen die gesamten Therapiekosten. Dazu ist es notwendig die Honorarrechnung und die Überweisung Ihres Arztes bei Ihrer Zusatzkrankenversicherung einzureichen.
Selbstständige UnternehmerInnen haben jedoch die Möglichkeit jährlich den „SVS-Gesundheitshunderter“ zu beantragen. Für einige gesundheitsfördernde Maßnahmen, u.a. auch für Diätberatungen, zahlt die SVS der Selbstständigen € 100,-. Nähere Informationen zum „Gesunheits-100er“ finden Sie auf der Homepage der SVS (www.svs.at/partnerangebote).
Umsatzsteuer
Alle Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Die Leistungen sind umsatzsteuerbefreit gemäß §6 Abs. 1 Z 27 UStG.